Aktuell - Verbot leuchtstofflampen

Ab September 2023 wird offiziell das Ende der Leuchtstofflampen eingeleitet. Die jahrelang verwendete Technologie darf nun nicht mehr neu verbaut werden, da von den geringen Mengen an Quecksilber, welche im Leuchtmitteln enthalten sind, eine Restgefahr ausgeht.

Welche Lösungen stehen zur Verfügung, wenn nun aber eine Leuchtstofflampe ersetzt werden muss? Grundsätzlich existieren folgende Optionen:

  • Retrofit (oder Leuchtmit­­­telaustausch): Es können LED-Retrofitlampen eingebaut werden, welche Vorschaltgeräte nutzen, die in den bestehenden Leuchten bereits vorhanden sind. Bestimmte LED-Leuchtmittel können so auch direkt an 230V betrieben werden.
  • Ersatz der Leuchte: Es wird nicht nur das Leuchtmittel, sondern gleich die ganze Leuchte ausgetauscht. Bei dieser Lösung können auch Steuersoptimierungen wie Bewegungsmelder integriert werden. Es ist jedoch eine sorgfältige Planung zu empfehlen.

Da der Austausch der Leuchtstofflampen unausweichlich ist, ist es sinnvoll, sich in Ruhe mit dem Thema zu befassen. Gerne beraten wir Sie bezüglich Möglichkeiten, Energiesparpotentialen sowie Fördergeldern und erstellen Ihnen eine Offerte für den Ersatz!

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